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Bürgerverein_Symbolbild

Wir verhelfen Vebrauchern zu ihrem Recht.

Der Bürgerverein für Verbraucherrecht ist ein gemeinnütziger Verein, der das Machtgefälle zwischen Unternehmern und Verbrauchern bekämpft.

Sammelaktionen

Angebot

+5400

MITGLIEDER

+4200

VERFAHREN GESTARTET

+3100

VERFAHREN ERFOLGREICH

6

JAHRE TÄTIG

Wir beraten Sie und und organisieren Ihre rechtlichen Verfahren.

Mietzins senken

Passen Sie Ihre Miete im Altbau an das gesetzlich zulässige Maß an.

Kaution zurückholen

Wenn die Kautionsabrechnung Ihres Vermieters falsch ist, können wir helfen.

Betriebskosten prüfen

Die Höhe Ihrer Betriebskosten ist gesetzlich reguliert und kann von uns überprüft werden.

In-Game-Währungen

Holen Sie sich das Geld für Lootboxen zurück, die gegen das Glücksspielgesetz verstoßen.

Glücksspiel

Holen Sie sich Verluste bei nicht konzessionierten Online-Casinos zurück.

Servicepauschalen

Holen Sie Servicegebühren von Mobilfunkanbietern oder Fitnesstudios zurück.

Über uns

Das Management

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Kian Rahnamoon, MSc
Vorstandsmitglied
 
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Filip Filipovic, BSc
Vorstandsmitglied
 
Robert Philipp, MSc
Rechnungsprüfer
 
Dipl. iur. Johannes André
Rechnungsprüfer
 
Satuten
Vereinsstatuten

§ 2: Zweck

(1) Die Tätigkeiten des Vereins sind nicht auf Gewinn gerichtet und dienen ausschließlich gemeinnützigen Zwecken im Sinne der BAO.
(2) Der Verein bezweckt den Schutz und die Vertretung von Interessen von Verbrauchern und die regelmäßige Beratung seiner Mitglieder in Verbraucherschutzgelegenheiten.

(3) Der Verein bezweckt insbesondere die Unterlassung von Verletzungen oder Gefahren von Verletzungen von Verbraucherrechten und die Beseitigung von Schäden, die aus diesen Rechtsverletzungen resultieren.
(4) Der Verein bezweckt finanzielle und politische Unabhängigkeit (...)

​

§ 4: Arten der Mitgliedschaft

(1)  Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche und außerordentliche Mitglieder.

(2)  Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen, welche die Vereinstätigkeit vor allem durch ihre aktive Beteiligung an der Erreichung des Vereinszweckes unterstützen.

(3)  Außerordentliche Mitglieder sind natürliche und juristische Personen, welche die Vereinstätigkeit vor allem durch Einzahlung Ihres Mitgliedsbeitrages sowie Spenden unterstützen. Ihre aktive Beteiligung an der Erreichung des Vereinszweckes ist wünschenswert, wird jedoch nicht vorausgesetzt. â€‹(...)​

Verbraucherschutz_Symbolbild
Mitgliedsgebühren

Privatpersonen: € 84,00 pro Jahr

EPUs: € 100,00 pro Jahr

KMUs: € 150,00 pro Jahr

gemeinnützig

Wir finanzieren uns durch die Beiträge unserer Mitglieder und arbeiten nicht gewinnorientiert, damit die Verbraucherinteressen stets im Mittelpunkt stehen.

unabhängig

Wir stehen in keinem Naheverhältnis zu Parteien oder Unternehmen, sodass wir unser Ziele immer autonom setzen und verfolgen können. 

kompromisslos

Wir schöpfen alle rechtlichen Mittel aus und gehen sowohl mit zivilrechtlichen Gerichtsverfahren wie auch strafrechtlichen Anzeigen gegen rechtswidrige Geschäftspraktiken vor.

Kontakt
Treten Sie mit uns in Kontakt.
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